Kirchengemeinde

Der Begriff der Kirchengemeinde entstammt der von Martin Luther gewählten Übersetzung zum Begriff „Gemeinde“ (wörtlich: „die her[aus]gerufene [Versammlung]“).

Eine Kirchengemeinde ist der staatskirchenrechtliche Begriff für eine kirchlich verfasste Gemeinde. Vom deutschen Grundgesetz ist den Kirchengemeinden die Körperschaft öffentlichen Rechts zugesagt.

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